Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Überprüfung der elektrischen Sicherheit von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln kann entweder von befähigten Personen oder von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Gemäß den Durchführungsanweisungen zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) war es früher möglich, dass auch elektrotechnisch unterwiesene Personen Wiederholungsprüfungen durchführen konnten. Aufgrund der Bestimmungen in der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen“ ist dies jedoch nicht mehr gestattet. Dennoch ist es möglich, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen innerhalb eines Prüfteams (z.B. zusammen mit einer Elektrofachkraft) im Rahmen von Wiederholungsprüfungen bestimmte Aufgaben übernehmen und die Elektrofachkraft unterstützen.

Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen erfordern jedoch die Nutzung geeigneter Prüfgeräte sowie die Überwachung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft oder befähigte Person.